Wer sind wir

Wir sind eine politisch und konfessionell neutrale Genossenschaft, gegründet 2007, von seit Jahren in Reinach ansässigen und mit den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung vertrauten Einwohnerinnen und Einwohnern.

Unter dem Namen Wohnbaugenossenschaft Rynach (WBG Rynach) besteht mit Sitz in Reinach BL eine auf unbeschränkte Dauer gegründete gemeinnützige Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

Der Mitgliederbestand per 31.12.2022 beträgt 191 Personen.

Geschichte

Vision
2006 planten ein paar Gleichgesinnte, das Angebot für zusätzliche Alterswohnungen in Reinach zu erweitern.

Die Suche von 5‘000 bis 6‘000m2 Bauland in Reinach war erwartungs­gemäss ein zeitaufwendiger Prozess. 2008 erklärte sich die Einwohner­gemeinde bereit, der WBG Land im Baurecht abzugeben. Auf dem gleichen Areal wollte die Gemeinde einen neuen Kindergarten bauen und zusammen mit einer anderen Genossen­schaft Wohnungen für Familien realisieren.

2011 verlangte die Gemeinde die Durchführung eines Architekten-Wett­bewerbs. Zusammen mit der Gemeinde wurden fünf Archi­tektur­büros ausgewählt. Die Jury einigte sich am 25. Januar 2012 auf das Projekt der Architekten Müller und Nägelin, Basel. Für die WBG waren vier Häuser mit je 10 Wohnungen vorgesehen.

Seit dem 1. Quartal 2014 war das Gesamtprojekt wegen Einsprachen blockiert. Am 27. Mai 2015 traf der Entscheid des Bundesgerichts ein, dass alle Beschwerdepunkte abgelehnt und die Gemeinde Reinach die Baubewilligung erteilen konnte.

Bauphase
Am 22. März 2017 erfolgte der Spatenstich. Im Rahmen einer kleinen Feier wurde im Beisein von Vertretern der Genossenschaft, der Architekten, der Gemeinde und dem Planungsamt auf dem Areal „Bodmen“ der Grundstein für die Ueberbauung gelegt und der Spatenstich vollzogen.

Als weiterer Meilenstein erfolgte am 28. Februar 2018 das Aufrichtefest.

Wohnen «im Bodmen» - an der Benkenstrasse 13 bis 19
Ab 19. November 2018 zogen die ersten Mieter in die beiden Häuser 1 und 2 ein.

Am 19. März 2019 konnte eine sichtlich erleichterte Präsidentin die Mieter zu einer ersten Information in den Mehrweckraum von Haus 4 begrüssen. Zwei Tage später fand auf Einladung des Vorstands eine Information und Besichtigung der Anlage für Investoren statt.

Mittwoch, 8. Mai 2019: 11. Generalversammlung im Mehrzweckraum von Haus 4. Bei dieser Gelegenheit wurden langjährige, verdiente Vorstands­mitglieder verabschiedet und zwei neue Ersatzmitglieder gewählt.

Auszug aus den Statuten

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit dieser Statuten wird die männliche Form gewählt, wobei immer auch die weibliche mitgemeint ist.

Art. 2 Zweck
Die Genossenschaft bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung für Senioren altersgerechte Wohnungen zu erstellen und zu vermieten und diese dauernd der Spekulation zu entziehen. Die Genossenschaft strebt keinen Gewinn an.

Art. 4 Erwerb
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft werden, die mindestens einen Anteilschein mit einem Nennwert von CHF 200 (Mitgliedschaftsanteil) erwirbt.

Art. 6 Austritt
Der Austritt aus der Genossenschaft kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten schriftlich auf das Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.

Art. 10 Genossenschaftsanteile
Das Genossenschaftskapital besteht aus der Summe der gezeichneten Anteilscheine. Die Genossenschaftsanteile lauten auf einen Nennwert von CHF 200 und

CHF 5'000 und müssen voll einbezahlt sein.

Mitglieder, die Räumlichkeiten der Genossenschaft mieten, müssen zusätzlich zum Mitgliedschaftsanteil (vgl. Art. 4 Abs.1 der Statuten) weitere Anteile (Wohnungsanteile) übernehmen. Die Höhe der Wohnungsbeiträge wird vom Vorstand festgelegt, wobei der zu übernehmende Betrag nach den Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten abgestuft ist und für die Finanzierung der Bauten ausreichen muss. Sie belaufen sich auf höchstens 20 % der Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten. Mehrere Mieter eines Mietobjekts haften für die Wohnungsbeiträge solidarisch.

Art. 11 Verzinsung der Genossenschaftsanteile
Mitgliedschafts- und Wohnungsanteile werden nicht verzinst.

Art. 12 Rückzahlung der Genossenschaftsanteile
Ausscheidende Mitglieder bzw. deren Erben haben keine Ansprüche auf das Genossenschaftsvermögen mit Ausnahme des Anspruchs auf Rückerstattung ihrer Genossenschaftsanteile.

Art. 14 Haftung
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen. Jede Nachschlusspflicht oder Haftbarkeit des einzelnen Mitglieds ist ausgeschlossen.


Vorstand

Peter Minder, Präsident

Peter Minder, Präsident

Peter Schiller, Finanzen

Peter Schiller, Finanzen

Adrian Probst, Sekretariat

Adrian Probst, Sekretariat

Pierino Flückiger, Soziales

Pierino Flückiger, Soziales

Bruno Miles, Technik

Bruno Miles, Technik

Kontakt

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

Wohnbaugenossenschaft Rynach
Benkenstrasse 17
4153 Reinach

Tel. 061 530 02 31
E-Mail: info@wbg-rynach.ch