Auszug aus den Statuten
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit dieser Statuten wird die männliche Form gewählt, wobei immer auch die weibliche mitgemeint ist.
Art. 2 Zweck
Die Genossenschaft bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung für Senioren altersgerechte Wohnungen zu erstellen und zu vermieten und diese dauernd der Spekulation zu entziehen. Die Genossenschaft strebt keinen Gewinn an.
Art. 4 Erwerb
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft werden, die mindestens einen Anteilschein mit einem Nennwert von CHF 200 (Mitgliedschaftsanteil) erwirbt.
Art. 6 Austritt
Der Austritt aus der Genossenschaft kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten schriftlich auf das Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
Art. 10 Genossenschaftsanteile
Das Genossenschaftskapital besteht aus der Summe der gezeichneten Anteilscheine. Die Genossenschaftsanteile lauten auf einen Nennwert von CHF 200 und
CHF 5'000 und müssen voll einbezahlt sein.
Mitglieder, die Räumlichkeiten der Genossenschaft mieten, müssen zusätzlich zum Mitgliedschaftsanteil (vgl. Art. 4 Abs.1 der Statuten) weitere Anteile (Wohnungsanteile) übernehmen. Die Höhe der Wohnungsbeiträge wird vom Vorstand festgelegt, wobei der zu übernehmende Betrag nach den Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten abgestuft ist und für die Finanzierung der Bauten ausreichen muss. Sie belaufen sich auf höchstens 20 % der Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten. Mehrere Mieter eines Mietobjekts haften für die Wohnungsbeiträge solidarisch.
Art. 11 Verzinsung der Genossenschaftsanteile
Mitgliedschafts- und Wohnungsanteile werden nicht verzinst.
Art. 12 Rückzahlung der Genossenschaftsanteile
Ausscheidende Mitglieder bzw. deren Erben haben keine Ansprüche auf das Genossenschaftsvermögen mit Ausnahme des Anspruchs auf Rückerstattung ihrer Genossenschaftsanteile.
Art. 14 Haftung
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen. Jede Nachschlusspflicht oder Haftbarkeit des einzelnen Mitglieds ist ausgeschlossen.